Olaf Slomke Bausachverständiger

Bauherrenberatung

Mein Leistungsangebot für Sie:

  • Beratung vor dem Kauf einer Immobilie
  • Beratung zum Verkauf einer Immobilie
  • Baubegleitende Qualitätskontrolle und technische Abnahme
  • Energieberatung

Beratung für Bauvorhaben

Vermeiden Sie von Beginn an, sich bei Ihrem Bauvorhaben nahezu blind an Bauträger, planende Architekten, Baufirmen und Handwerker zu binden. Aus Erfahrung weiß ich, das verbal vieles versprochen, aber oft nicht gehalten werden kann.

Sparen Sie hier nicht an der falschen Stelle! Denn Bauen ist ein äußerst konstenintensives Vorhaben. Auf eine präventiv ausgerichtete Beratung zu verzichten, kann im Schadensfall später richtig teuer werden.

Mit der Beratung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen lässt sich in den einzelnen Bauetappen schnell erkennen, ob spätere Probleme bei der Herstellung oder Nutzung eines Gebäudes drohen. Sie vermeiden so viel Ärger mit Ihren bauausführenden Unternehmen. Letztlich kommen Sie mit einer fachkundigen Beratung wesentlich günstiger, als im Nachhinein spätere Streitfälle und erforderliche Mängelbeseitungungsmaßnahmen kosten.

Das Urteil eines Bausachverständigen ist vor allem dann sein Geld wert, wenn es darum geht, Bauleistungen zu prüfen, die eine für den Laien nicht erkennbare bauliche Fehlleistung bedeuten und zu einem späteren Zeitpunkt größere Folgeschäden nach sich ziehen können. Hierzu gehören insbesondere Kellerkonstruktionen, welche trotz Zusicherung des Bauträgers immer wieder zu Streitfällen durch Undichtigkeit führen und während der Bauzeit zumeist keine Änderung bzw. Verbesserung der Bauplanung mehr möglich ist.

Beratung für Mieter und Vermieter

Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter werden häufig vor Gericht ausgetragen. Ist dies der Fall, erzeugt ein solcher Gerichtsstreit große Belastungen für alle Beteiligten. Das ließe sich verhindern, wenn durch die frühe Einschaltung eines Bausachverständigen Schlimmeres verhindert wird. Die Streit- und Prozesskosten übersteigen hier zumeist den Aufwand für die Berufung eines Bausachverständigen. Damit lassen sich viele Fragen, wie z.B. falsche Belüftung seitens des Mieters, eventuelle Baumängel nach dem Austausch von Fenstern oder die tatsächliche Größe der Mietwohnung schnell und kostengünstig klären.

Prozessbegleitender Gutachter

Richter sind auch nur Menschen. Wie sollen diese in einem für sie eher unsicherem Terrain sich fachkundig auskennen und ein angemessenes Urteil fällen? Wie wird es möglich, für den Prozess wichtige Detailkenntnis zu erlangen und damit zu verhindern, einer der Parteien erhebliche Nachteile zuzufügen? Eine schwierige Entscheidung. Hier empfiehlt sich bei entsprechend hohem Streitwert, eine zusätzliche gutachterliche Prüfung vorzunehmen. Diese würde dann entscheiden, ob das Gutachten im Detail vertieft werden muss oder ob der beauftragte Gutachter für die Gerichtsverhandlung seitens des Gerichts zu Rate gezogen werden sollte.

Olaf Slomke Bausachverständiger

Dipl.-Ing. (FH) Olaf Slomke

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