Private Beweissicherungen sollten immer von Juristen begleitet werden, weil die Gefahr besteht, dass bei Verfahrensfehlern die privat in Auftrag gegebene Beweissicherung keinen Rechtsbestand besitzt. Deshalb dienen private Beweissicherungen vornehmlich dazu, Vergleiche zwischen den vertraglich geschuldeten und tatsächlich erbrachten Leistungen zu dokumentieren.
Oft geht es um die Feststellung, ob es sich um eine minderwertigere Leistung handelt, als vertraglich zugesagt wurde. Auch die Frage ist relevant, ob mehr in Rechnung gestellt wurde, als vertraglich fixiert gewesen war. Und oft geht es auch darum, ob eine erbrachte Leistung die gleiche Sicherheit oder den gleichen Wert bietet, wie die eigentlich vertraglich fixierte. Private Beweissicherungsgutachten sind vom Auftraggeber zu tragen.
Weil Bauschäden an Immobilien sehr oft vor Gericht verhandelt werden, müssen Mängelbehauptungen, deren Verursachung und -beseitigung sowie die damit verbundenen Kosten durch das Gericht entschieden werden. Hier bedarf es der öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen, die seitens des Gerichts beratend hinzugezogen werden. In meiner Eigenschaft als Bausachverständiger der IHK Dresden erfülle ich die erforderliche Qualifikation, um für Sie für ein Gutachten vor Gericht tätig zu werden.
Dipl.-Ing. (FH) Olaf Slomke
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