Olaf Slomke Bausachverständiger

Beweissicherungsgutachten

Beweissicherungsgutachten definieren die Ursache von Gebäudeschäden. Sie werden mit Hilfe von Fotos und messtechnischen Verfahren dokumentiert. Zugleich dienen sie zu einem späteren Zeitpunkt in der juristischen Auseinandersetzung als beweiskräftige Basis. Zumeist ist davon auszugehen, dass nach der Beweissicherung Veränderungen vorgenommen werden, welche die konkrete Situation verändern und eine Rekonstruktion der ursprünglichen Gegebenheiten nicht mehr ermöglichen.

Es ist deshalb die Kraft des Beweissicherungsgutachtens, mit der gegenüber Versicherungen bzw. dem anhängige Streitverfahren die ursprüngliche Situation abgebildet werden kann. Empfiehlt Ihnen Ihr Rechtsanwalt eine private Beweissicherung, kann ich Ihnen als Bausachverständiger den Schadensfall beschreiben und fotografisch dokumentieren. Ist es erforderlich, den Schaden im Bedarfsfall messtechnisch nachzuweisen, übernehme ich als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger alle dafür notwendigen Schritte.

Gerichtsgutachten

Werden Bauschadensfälle vor Gericht verhandelt, ist es fast immer erforderlich, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beratend hinzuzuziehen. Mit einem Sachverständigengutachten werden dann Mangelbehauptung sowie deren Verursachung und die zu veranlassenden Maßnahmen zur Schadensbeseitigung juristisch geregelt. Als von der IHK Dresden bestellter Bausachverständiger stehe ich Gerichten in Streitigkeiten zu Bauschadensfällen zur Verfügung.

Versicherungsgutachten

Dem Grunde nach sind Versicherungsgutachten den Beweissicherungsgutachten gleichzusetzen. Das betrifft zum Beispiel Rohrbruchschäden oder Gebäudeschäden, welche auch durch äußere Einflüsse, witterungsbedingt, entstanden sind. Es gilt als Grundsatz, dass prinzipiell das Einvernehmen der Versicherung besteht und bei Einschaltung eines Bausachverständigen diese vorher informiert und befragt wird. Möglich ist, dass dann die Versicherung die Kosten eines zusätzlichen Gutachtens ablehnt, wenn diese sich für die Schadensregulierung entschieden hat. Was aber, wenn Sie als Geschädigter sich nicht mit der Schadensregulierung einer Versicherung erklären? Dann sollten Sie sich bei einem Bausachverständigen Hilfe holen.

Sonstige Gutachten

Sonstige Gutachten betreffen die Beratung und Überwachung für alle Bausituationen. Sie beruhen zumeist darauf, dass der Auftraggeber mit einer baulichen Situation Probleme hat und eine entsprechende Beratung zur Verhinderung von sonstigen Bauschäden erforderlich ist. Hierzu zählen u.a. auch Gutachten, die sich mit langfristigen Überwachungsaufgaben des Bauprojekts beschäftigen, z.B. zum Herausfinden von Schadensursachen, welche zu ungewöhnlicher Raumfeuchte oder Schimmel an den Wänden führen.

Darüber hinaus gibt es im Zuge der Objektbetreuung auch Aufgaben für den Bausachverständigen an bestehenden Bausubstanzen, die zum Ziel haben, mögliche Baumängel frühzeitig herauszufinden bzw. zu stoppen, um ähnlich gelagerte Schäden zu verhindern.

Olaf Slomke Bausachverständiger

Dipl.-Ing. (FH) Olaf Slomke

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